Liebe Vereinsmitglieder,
In der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, Stand 11.01.21 zu finden hier) ist für den Bereich der Sportausübung in Innenräumen (also z.B. bei uns in der Halle) zusätzlich zum Nachweis der Impfung auch ein Nachweis über einen tagesaktuellen Schnelltest erforderlich (2G+).
Ausgenommen von dieser Testpflicht sind aktuell die folgenden Teilnehmer:
Auffrischungsimpfung (Booster)
Teilnehmer gelten dann als "geboostert", wenn insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff (Übersicht hier: https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) nachgewiesen werden können. Hinweis: Dies gilt insbesondere auch für jede Kombination mit dem Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)!
Für eine erfolgreiche Impfserie mit dem Impfstoff "Johnson & Johnson" war initial nur eine Impfung erforderlich. Auch wenn die Immunisierung später durch eine zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff ergänzt wurde, reicht dies in Zukunft (siehe zeitlich begrenzte Ausnahme weiter unten) nicht mehr aus, um ohne tagesaktuellen Testnachweis am Training teilzunehmen (weitere Informationen hier: https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/23172770_Mit-Johnson-geimpfte-Bielefelder-zaehlen-nicht-mehr-als-geboostert.html).
Zeitlich begrenzte Ausnahme:
Wer zweifach geimpft ist, wird zwischenzeitig Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen - wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Grüße vom Trainerteam vom Budokan
Anschrift:
Budokan Bielefeld e.V.
Herr Sahin Ozan
Kösterkamp 11
33739 Bielefeld