Liebe Vereinsmitglieder,
zuerst wünschen wir euch allen ein frohes und gesundes neues Jahr 2022!
Auch wenn wir es uns anders wünschen würden, "verfolgt" uns das Corona-Virus und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Folgen bis in das neue Jahr 2022.
In der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, Stand 30.12.21 zu finden
hier) ist für den Bereich der Sportausübung in Innenräumen (also z.B. bei uns in der Halle) zusätzlich zum Nachweis der Impfung auch ein Nachweis über einen
tagesaktuellen
Schnelltest erforderlich.
Ausgenommen von dieser Regel sind aktuell die folgenden Teilnehmer:
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
gelten aufgrund ihres Alters (und der späten STIKO Empfehlung zur Impfung) als "geimpft", auch wenn keine solche Impfung vorliegt. Zusätzlich gelten sie aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Für alle unter 16 ist eine Teilnahme am Training ohne weitere Nachweise möglich!
- Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren
wird der Testnachweis durch eine Bescheini-
gung der Schule ersetzt. Eine Teilnahme am Training ist ohne zusätzlichen Test möglich, wenn eine Immunisierung vorliegt!
Damit wir einen Testnachweis akzeptieren können, muss dieser von einer offiziellen Stelle durchgeführt worden sein (z.B. von einem Testzentrum). Ein durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Wir bitten euch daher den Test vor Beginn des Trainings unangefordert bei uns vorzuzeigen. Ohne einen solchen Testnachweis ist die Teilnahme am Training nach aktuellem Stand (09.01.2022) nicht möglich!
In der letzten MPK wurde beschlossen, dass in Zukunft auch ein Nachweis über die durchgeführte Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ausreicht, um an Sportveranstaltungen in Innenräumen teilzunehmen.
Dieser Beschluss wurde allerdings vom Land NRW noch nicht in eine neue Coronaschutzverordnung aufgenommen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass dies in den nächsten Tagen / Wochen geschieht. Sobald dies der Fall ist, werden wir euch darüber informieren und von euch die entsprechenden Nachweise kontrollieren. Für die nächste Woche (KW2, 10.01.22 - 14.01.22) ist aber noch mit der Gültigkeit der alten Verordnung zu rechnen.
Wir freuen uns auf euch und das Training!
Grüße vom Trainerteam vom Budokan